Birkenau. Die Gemeindevertretung Birkenau hat eine aktualisierte Stellplatzsatzung auf den Weg gebracht. Bei der Sitzung im Saal des Rathauses entschieden sich Mandatsträger einstimmig, der im Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr (BUEV) geänderten Satzung zuzustimmen. Diese regelt unter anderem die Anzahl der Stellplätze, die bei einem Bauvorhaben nachgewiesen werden müssen, und deren Beschaffenheit.

Das Gremium entschied, dass das sogenannte Ablösen eines Stellplatzes teurer wird. In der Kerngemeinde, Nieder-Liebersbach, Hornbach und Reisen werden anstatt bisher 6000 künftig 8000 Euro erhoben. In Löhrbach und Kallstadt wurden die Kosten für das Ablösen von 4000 auf 6000 Euro erhöht. Die Neugestaltung der Stellplatzsatzung war aufgrund des Inkrafttretens einer neuen Bauordnung in Hessen notwendig geworden.

Ausnahmen sollen nur gewährt werden, wenn baulich keine Alternative bleibt. Diese müssen schriftlich beantragt und vom Gemeindevorstand entschieden werden. Nach einer weiteren Änderung – gemäß einem Vorschlag der Gemeindeverwaltung – muss der Einzelhandel nicht mehr den Nachweis von einem Stellplatz pro zehn, sondern nur noch pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche erbringen.

Mehrere Anträge, die die Fraktion der Grünen eingebracht hatte, zielten darauf ab, das Gehwegparken aufgrund von zu wenigen Stellplätzen einzudämmen, da dadurch in vielen Fällen nicht mehr ausreichend Platz für Kinderwagen, Gehhilfen oder Rollstühle auf dem Bürgersteig verbleibt.

Einstimmig votierte die Gemeindevertretung für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung mit der Bezeichnung „Schimbach“ in der Gemarkung Reisen und verabschiedete den Aufstellungsbeschluss und den Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Den Antrag der Grünen, dieses Thema zunächst im Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr zu behandeln, zog die Fraktion zurück. Diplom-Ingenieur Dirk Helfrich vom Büro InfraPro hatte zuvor noch offene Fragen zu diesem Projekt beantwortet. Ziel ist es, auf dem Grundstück einer ehemaligen Kelterei mit Wohnbebauung eine gewerbliche Folgenutzung zu etablieren.

Bei zwei Gegenstimmen aus den Reihen der FDP und der SPD billigten die Gemeindevertreter den Aufstellungsbeschluss und die Beschlussfassung des Bebauungsplans „Hofwiese/Burgacker“, der durch einen Änderungsantrag der Fraktion der Grünen ergänzt wurde. Wie Rosemarie Bernhard dazu ausführte, ziele der Antrag darauf ab, das Anlegen von mit Steinen geschotterten Vorgärten nicht zuzulassen. Durch diese Gartengestaltung sei eine erhöhte Wärmeentwicklung und eine Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse von Kleinstlebewesen zu erwarten, die im Sinne des Umweltschutzes verhindert werden soll. Martin Dittert (FDP) lehnte diese Änderung ab, da er nicht vorschreiben wolle, wie die Bürger ihre Gärten gestalten sollen.

Jahresabschlüsse gebilligt

Die Gemeindevertreter stimmten dem Jahresabschluss der Gemeinde für das Jahr 2015, der einen Fehlbetrag von rund 300.000 Euro ausweist, sowie dem Abschluss für das Jahr 2016 mit einem Minus von rund 65.000 Euro zu. Ebenso wurden die entsprechenden Berichte des Revisionsamtes des Kreises Bergstraße zur Kenntnis genommen. Dem Gemeindevorstand wurde einstimmig die Entlastung für beide Abschlüsse erteilt.

Quelle: WNOZ
Artikel vom 26.09.2019

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