Bei der Sitzung der Birkenauer Gemeindevertretung stimmten die Mandatsträger geschlossen der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 zu, nahmen den Revisionsbericht des Kreises Bergstraße zur Kenntnis und sprachen dem Gemeindevorstand die Entlastung aus. Auch eine von Prof. Dieter Kies (Bündnis 90/Die Grünen) eingebrachte Ergänzung wurde in den Beschluss mit aufgenommen. Darin wird festgestellt, dass die im Revisionsbericht genannten Fälle der Umgehung des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung missbilligt werden.

In seinem Redebeitrag erläuterte Kies seine Kritik. In dem Revisionsbericht sei seitens des Kreises die verspätete Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 moniert worden. Anstatt, wie vorgesehen, vier Monate nach Ende des Haushaltsjahres, was in diesem Fall im April 2019 gewesen wäre, sei dieser erst im Juni 2020 erfolgt. Von der Gemeindeverwaltung, damals noch unter Bürgermeister Helmut Morr, missachtet worden sei an dieser Stelle die in der Hessischen Gemeindeordnung geforderte „unverzügliche Unterrichtung der Gemeindevertretung über die wesentlichen Ergebnisse des Abschlusses“.

Ebenfalls nicht vorschriftsgemäß unterrichtet worden sei der Gemeindevorstand bezüglich der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018. Der Kreis habe im Revisionsbericht kritisiert, dass bei mehreren sogenannten Deckungskreisen Mehraufwendungen erfolgt seien, denen der Gemeindevorstand nicht wie vorgesehen zugestimmt habe.

Deckungskreise sind Haushaltsinstrumente, die ermöglichen, bei einem Haushaltstitel eine höhere Summe auszugeben als geplant, sollte diese Summe bei einem anderen deckungsfähigen Haushaltstitel eingespart werden. Durch diese Vorgehensweise soll eine flexible Haushaltsführung ermöglicht werden. Kies erinnerte zudem an bereits thematisierte Vorgänge im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Rückabwicklung eines Bodenbevorratungsvertrages für das Baugebiet Balzenbacher Straße in den Jahren 2017 und 2018. Bei beiden Vorgängen seien die maßgeblichen Gremien ebenfalls nicht beteiligt worden. Er lobte andererseits die konstruktiv-kritische Arbeit bei den Beratungen über den Jahresabschluss, der besser ausgefallen sei als der im Jahr 2017 und als es im Haushalt 2018 eingeplant worden war. Der Grund für das bessere Ergebnis liege wohl in der Ablösung der Kassenkredite durch die Hessenkasse, sagte Kies.

Erster Nachtrag zur Satzung

Die Gemeindevertretung beschloss in einem weiteren Tagesordnungspunkt einstimmig den ersten Nachtrag zur Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei. In diesem Nachtrag werden unter anderem die Gebühren geregelt, die bei einer Überschreitung der Leihfrist anfallen. Diese wurden durch den Nachtrag auf 50 Cent pro Woche und Medium festgelegt. Für Verlust oder Beschädigung des Benutzerausweises fallen 1 Euro Bearbeitungsgebühren an. Durch den ersten Nachtrag der im Jahr 1979 erstellten Satzung wurden die in D-Mark angeführten Preise auf Euro umgerechnet. Eine Verteuerung findet nicht statt. uf

Quelle: WNOZ
Artikel vom 17.12.2021

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